Sind Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt, steht Ihnen ein Sachverständiger Ihrer Wahl zu. Die Kosten für den Sachverständigen trägt in diesem Fall die Versicherung des Unfallgegners.
Bleiben Sie immer Herr des Geschehens und lassen Sie Ihr unfallbeschädigtes Kfz durch einen unabhängigen Sachverständigen besichtigen und in der Werkstatt Ihres Vertrauens instand setzen.
Die Einschaltung eines Rechtsanwaltes ist zur Wahrung der eigenen Interessen zu empfehlen. Wenn Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt wurden, werden die Kosten des Anwalts von der Versicherung des Unfallgegners übernommen.
Die Bagatellschadensgrenze für die Erstellung eines Schadensgutachtens nach einem unverschuldeten Unfall liegt bei ca. 700,00 €. Unter dieser Summe empfehle ich einen Kostenvoranschlag.